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23.09.2016
Man muss nur alt genug werden - dann gibt es nichts was nicht gibt.
Nachbarschaftsstreit in Troisdorf
Streit um Fluglärm der Bienen
01/02
23.09.2016 TROISDORF. Die vom Nachbarn gehaltenen Bienen führten zu starken Konflikten zwischen Hausbesitzern. Das Amtsgericht Siegburg besichtigt nun den Ort des Geschehens in Troisdorf-Bergheim.
Bergheim wirkt beschaulich, doch zwischen den Bewohnern der Häuser Zum Siegblick 15 und 17 herrscht heftiger Streit – wegen Bienen. Die fliegen vom Grundstück des Hauses Nummer 17 über das Grundstück Nummer 15 und sollen dabei ziemlichen Fluglärm machen.
Und weil eine Verständigung zwischen den Nachbarn nicht machbar war, landete der Fall vor Gericht. In einer ersten mündlichen Verhandlung im Mai dieses Jahres konnte der Kläger eine „wesentliche Beeinträchtigung“ nicht konkret genug nachweisen, und so wurde die Klage als Versäumnisurteil zurückgewiesen, so das Amtsgericht Siegburg. Weil dann aber der 76-jährige Kläger Einspruch einlegte, stand am Freitagnachmittag ein Ortstermin an.
Nicht nur das Gericht und die Anwälte der Parteien waren erschienen, auch zahlreiche Pressevertreter. Und als sich die ganze Mannschaft dem Haus der Beklagten näherte, ging der Streit sogleich in eine lautstarke Phase: „Raus, raus“, brüllte der Sohn der beklagten Familie und zeigte sich aggressiv. Auch die 75-jährige Ehefrau des Klägers reagierte nervös. „Ich bin am Ende, ich habe Angst vor Bienen und bin deshalb schon in ärztlicher Behandlung“, erzählte sie, und sie könne gar nicht mehr in ihren Garten gehen.
Ständig werde sie von Bienen umlagert, und die Fluggeräusche der Nektarsammler bekomme sie gar nicht mehr aus dem Kopf. Ihr Mann ergänzte, dass im vergangenen Jahr sechs Bienenstöcke bei den Nachbarn im Garten standen, woraufhin er das Kreisveterinäramt, andere Imker und das Ordnungsamt um Hilfe bat. Vom Ordnungsamt habe er den Rat bekommen, er solle vor Gericht gehen. Pro Stock lebten da zwischen 30.000 und 50.000 Bienen, berichtete er, die machten einen Riesenlärm. Inzwischen seien aber drei Bienenstöcke abgeschafft worden.
Richter Peter Büllesfeld nahm dann die beiden Grundstücke in Augenschein und begann anschließend die öffentliche Verhandlung in der Hauseinfahrt des Klägers. Bei einer längeren Schweigephase, so der Richter, habe das Gericht keine Fluggeräusche der Bienen wahrnehmen können – weder im Garten der Beklagten, noch im Garten des Klägers.
Die Ehefrau schilderte dem Richter nochmals ihre Beschwerden: „Ich bin am Ende meiner Nerven“, sagte sie. Man könne im Sommer sogar die hin- und herfliegenden Bienen wie eine Art Strich in der Luft sehen, ganze Schwärme flögen über ihren Garten.
Der vom Gericht bestellte Sachverständige Adolf Rudolph, Diplom-Ingenieur für Landbau und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bienen, indes sagte, „ich schließe eine Lärmbelästigung definitiv aus“. Auch habe er die Bienen als friedliche Carnica-Bienen (Kärntner Bienen) erkannt, die besonders für Wohngebiete empfohlen sind. Sie zeigten ein für diese Jahreszeit und Temperatur normales Flugverhalten, weil sie jetzt in der Phase der „Läppertracht“ seien, und noch letzten Nektar aus Blühpflanzen für die Überwinterung sammelten.
Dem Gericht reichten die Angaben und so fragte Richter Büllesfeld den Kläger, ob er zur Vermeidung von Kosten die Klage nicht lieber zurückziehen wolle. Das wollte er nicht. Am Mittwoch, 26. Oktober, wird das Urteil verkündet. (Hans-J. Wimmeroth)
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